Allgemeiner Status:
Nach deutschem Recht werden Messer in drei Kategorien eingeteilt: verbotene Messer, Hieb- und Stichwaffen und sonstige Messer. Der Besitz und Erwerb von Messern ist generell für Personen über 18 Jahren erlaubt, bestimmte Messer sind jedoch verboten.
Restriktionen:
Verbotener Besitz: Automatische Messer (Springmesser) mit Klingen von mehr als 8,5 cm Länge, Schmetterlingsmesser (Balisongs), Stoßdolche.
Verboten für das öffentliche Tragen:
- Einhändig zu öffnende Messer mit feststellbaren Klingen.
- Messer mit feststehender Klinge und einer Klingenlänge von mehr als 12 cm.
Das Mitführen ist nur in einem geschlossenen Behältnis oder mit einem berechtigten Grund (Jagd, berufliche Nutzung) erlaubt.
In einigen Städten (z. B. Berlin, Hamburg) gibt es lokale "Waffenverbotszonen".
Warnung:
Das Mitführen eines Messers ohne rechtmäßigen Zweck kann eine Straftat darstellen (§ 42a des Waffengesetzes). Selbstverteidigung gilt nach deutschem Recht nicht als gültiger Grund. Verstöße können zu Beschlagnahmung, Geld- oder Freiheitsstrafen führen.