Allgemeiner Status:

Österreich hat eine relativ liberale Haltung. Für den Besitz von Messern sind keine Genehmigungen erforderlich, und für gewöhnliche Messer gelten keine besonderen Beschränkungen hinsichtlich Klingenlänge oder Mechanismus. Der Besitz und das Tragen von Messern ist für Erwachsene (über 18) erlaubt.

Beschränkungen:

Illegal: Waffen, die als Alltagsgegenstände getarnt sind (z. B. Schwertstöcke, versteckte Messer).

Erlaubt: Automatische Messer, Butterfly-Messer und Schwerkraftmesser sind nach österreichischem Recht nicht verboten, es sei denn, sie sind getarnt.

Warnung:

Obwohl erlaubt, führt ein Missbrauch (z.B. Bedrohung) zu den üblichen Strafanzeigen. Das Mitführen von Messern an gesicherten Orten (Flughäfen, Gerichte, bestimmte öffentliche Veranstaltungen) ist aufgrund anderer Vorschriften verboten.

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