Gesetzgebung über den Besitz und das Tragen von Messern
Möchten Sie auf unserer Website ein Messer für Ihre Outdoor-Aktivitäten kaufen? Bevor Sie eine Bestellung aufgeben, empfehlen wir Ihnen, die in Ihrem Land geltende Gesetzgebung zum Besitz und Tragen von Messern zu überprüfen.
Allgemeiner Status:
Keine EU-Mitgliedschaft, doch orientiert sich Andorra weitgehend an den Nachbarländern Frankreich und Spanien. Der Besitz ist erlaubt, das öffentliche Führen ist jedoch beschränkt.
Einschränkungen:
Messer mit automatischem Mechanismus oder verdeckte Klingen gelten höchstwahrscheinlich als verboten. Berufliche oder sportliche Nutzung (z. B. Wandern, Jagen) ist toleriert.
Hinweis:
Da es keine klaren Regeln gibt, ist besondere Vorsicht geboten. Der Träger muss den nicht-aggressiven Zweck nachweisen können. Bei Fehlverhalten drohen Sanktionen nach allgemeinem Strafrecht.
Allgemeiner Status:
Österreich hat eine vergleichsweise liberale Gesetzgebung. Für den Besitz von Messern sind keine Genehmigungen erforderlich, auch keine Begrenzung der Klingenlänge oder Mechanik.
Einschränkungen:
Verboten sind Waffen, die als Alltagsgegenstände getarnt sind (z. B. Stockdegen).
Erlaubt sind: Springmesser, Butterflymesser, Gravitymesser – sofern nicht getarnt.
Hinweis:
Trotz dieser Freizügigkeit ist jedes bedrohliche Verhalten strafbar. In öffentlichen Gebäuden oder auf Veranstaltungen gelten gesonderte Regeln.
Allgemeiner Status:
Belgien unterliegt strengen Vorschriften (Waffengesetz vom 8. Juni 2006). Viele Messerarten gelten als verbotene Waffen, und das Tragen in der Öffentlichkeit ist ohne rechtfertigenden Grund untersagt.
Einschränkungen:
Verboten im Besitz: Automatische Messer, Butterflymesser, Wurfmesser, versteckte Messer (z. B. Gürtelmesser).
Auch bei legalen Messern haben Polizei und Behörden weitreichende Ermessensspielräume bei der Beschlagnahmung.
Hinweis:
Ohne nachvollziehbaren Grund (z. B. Beruf, Camping) ist das Tragen in der Öffentlichkeit eine Straftat und kann mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug geahndet werden.
Allgemeiner Status:
Bulgarien hat eine der liberalsten Regelungen Europas. Messer gelten nicht als Waffen.
Einschränkungen:
Es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich Besitz oder Führen.
Einzelne Einrichtungen (z. B. Banken, Stadien) dürfen eigene Regeln aufstellen.
Hinweis:
Trotz der liberalen Gesetzgebung kann provokantes Verhalten mit einem Messer zu polizeilichem Einschreiten führen.
Allgemeiner Status:
Kroatien hat keine spezifischen gesetzlichen Regelungen für Messer. Diese gelten als Werkzeuge, es sei denn, sie werden zur Bedrohung eingesetzt.
Einschränkungen:
Keine gesetzlichen Klingenlängen oder Verbote nach Typ. Messer bei Veranstaltungen oder an öffentlichen Orten ohne Zweck zu tragen, ist untersagt.
Hinweis:
Träger müssen den Zweck klar belegen können. Unerlaubtes Führen kann zu Strafen führen.
Allgemeiner Status:
Die Tschechische Republik hat sehr liberale Messergesetze. Messer gelten als Alltagsgegenstände.
Einschränkungen:
Es bestehen keine gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich Klingenlänge, Mechanik oder Tragen.
Hinweis:
Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. In Gerichten, Flughäfen und bestimmten Einrichtungen gelten Sonderregelungen.
Allgemeiner Status:
Dänemark hat strenge Vorschriften für das öffentliche Tragen von Messern. Der Besitz ist erlaubt, das Führen in der Öffentlichkeit jedoch nur mit rechtfertigendem Zweck.
Einschränkungen:
Verboten im Besitz:
Automatische Messer, Butterflymesser, Gravitymesser, Faustmesser, getarnte Messer.
Tragevorschriften:
Messer mit Klingenlänge über 12 cm dürfen nur bei berechtigtem Bedarf (z. B. Jagd, Angeln, Beruf) geführt werden.
Der Transport muss direkt zum Einsatzort und zurück erfolgen.
Tragen in der Nacht, in Ausgehvierteln oder bei Veranstaltungen ist untersagt.
Hinweis:
Verstöße können mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafen bis zu 4 Monaten geahndet werden. Selbstverteidigung ist kein akzeptabler Grund.
Allgemeiner Status:
Estland hat keine besonders detaillierte Gesetzgebung zu Messern. Messer gelten als Alltagsgegenstände.
Einschränkungen:
Es bestehen keine formalen Längen- oder Typbeschränkungen. An bestimmten Orten (z. B. Schulen, Gerichte, Veranstaltungen) gilt jedoch ein generelles Waffenverbot.
Hinweis:
Eine missbräuchliche Verwendung (z. B. Bedrohung, Gewalt) führt zur Strafverfolgung. Öffentliche Vorsicht wird empfohlen.
Allgemeiner Status:
Das öffentliche Führen von Messern ist gemäß dem Öffentlichen Ordnungsrecht untersagt, sofern kein legitimer Zweck vorliegt.
Einschränkungen:
Jedes Tragen eines Messers in der Öffentlichkeit bedarf eines nachvollziehbaren Grundes (z. B. Arbeit, Outdoor-Aktivität).
Automatikmesser, Gravitymesser und getarnte Messer sind in Einfuhr und Verkauf untersagt.
Hinweis:
Das Mitführen ohne Begründung führt zur Beschlagnahmung und ggf. zu Geldstrafen. Die Polizei hat weitreichende Ermessensbefugnisse.
Allgemeiner Status:
Nach dem französischen Sicherheitsgesetzbuch sind Messer der Kategorie D zugeordnet. Der Besitz ist ab 18 Jahren erlaubt, das Führen in der Öffentlichkeit jedoch verboten, außer bei triftigem Grund.
Einschränkungen:
Es gibt keine Klingenlängenausnahme – alle feststehenden oder arretierbaren Messer gelten als Kategorie D.
Tragen ist nur mit rechtfertigendem Zweck (beruflich, sportlich, handwerklich) erlaubt.
Hinweis:
Unerlaubtes Tragen kann mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe und 15.000 € Geldstrafe geahndet werden – doppelt bei Gruppenverstoß.
Allgemeiner Status:
Das deutsche Waffengesetz unterscheidet zwischen verbotenen Messern, Hieb- und Stichwaffen sowie anderen Messern. Der Besitz ist für Personen über 18 Jahre grundsätzlich erlaubt.
Einschränkungen:
Verboten im Besitz: Springmesser mit Klingenlänge über 8,5 cm, Butterflymesser, Faustmesser.
Verboten im öffentlichen Raum:
Einhandmesser mit arretierbarer Klinge.
Feststehende Messer mit Klinge über 12 cm.
Das Tragen ist nur in verschlossenen Behältnissen oder mit begründetem Bedarf (z. B. Jäger, Berufstätige) erlaubt. In einigen Städten gelten Waffenverbotszonen (z. B. Berlin, Hamburg).
Hinweis:
Selbstverteidigung gilt nicht als legitimer Tragegrund. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern, Beschlagnahmung oder Freiheitsstrafen geahndet werden (§ 42a WaffG).
Allgemeiner Status:
In Griechenland ist das Führen jeglicher Messer verboten, wenn diese als Waffe gelten. Die Bewertung richtet sich nach der Verwendungsabsicht, nicht nach der Technik.
Einschränkungen:
Es gibt keine formalen Klingenlängen. Legitime Zwecke (Kochen, Angeln, Beruf) erlauben den Besitz.
Hinweis:
Die Behörden haben großen Ermessensspielraum. Kampfmesser oder taktische Messer im Stadtgebiet ohne erkennbaren Zweck können zu Problemen führen.
Allgemeiner Status:
Ungarn erlaubt den Besitz von Messern, reguliert jedoch deren Tragen im öffentlichen Raum.
Einschränkungen:
Das Tragen von Messern mit Klingenlänge über 8 cm ist ohne triftigen Grund untersagt.
Automatische Messer, Wurfsterne und Kampfmesser unterliegen Einschränkungen.
Hinweis:
Verstöße können mit Bußgeldern bis 50.000 HUF (ca. 140 €) oder strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.
Allgemeiner Status:
Laut dem Firearms and Offensive Weapons Act 1990 ist das Tragen von Messern in der Öffentlichkeit ohne legitimen Grund verboten.
Einschränkungen:
Es gibt keine Klingenlängenausnahme.
Verboten sind: Springmesser, getarnte Waffen, Stichwaffen.
Erlaubt ist das Tragen nur bei begründetem Zweck (z. B. Beruf, Sport, Religion).
Hinweis:
Bei Verstößen drohen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe. Träger müssen den Zweck glaubhaft erklären.
Allgemeiner Status:
Island hat keine öffentlich zugänglichen Spezialgesetze zu Messern. Das Tragen in der Öffentlichkeit ist jedoch stark reguliert.
Einschränkungen:
Messer mit aggressivem Erscheinungsbild (z. B. Kampfmesser) gelten als problematisch. Besitz im häuslichen Umfeld ist erlaubt.
Hinweis:
Polizei kann Messer ohne rechtfertigenden Grund konfiszieren. Träger sind vollständig verantwortlich für die Verwendung.
Allgemeiner Status:
Nach italienischem Recht ist das Tragen von Messern in der Öffentlichkeit ohne triftigen Grund verboten. Besitz zu Hause ist erlaubt.
Einschränkungen:
Verboten:
Doppelschneidige Messer.
Automatische Messer mit Federmechanismus.
Messer müssen beim Transport außerhalb der Reichweite (z. B. separat verpackt) aufbewahrt werden.
Hinweis:
Selbstverteidigung ist kein gültiger Grund. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahmung, Bußgelder oder Strafverfolgung.
Allgemeiner Status:
Lettland reguliert Waffen nach dem Gesetz über den Waffenverkehr. Messer gelten als „kalte Waffen“, wenn sie zum Kampf bestimmt sind.
Einschränkungen:
Tragen in der Öffentlichkeit ist verboten, außer bei aktiver Nutzung (z. B. Jagd, Sport).
Besitz zu Hause ist erlaubt.
Hinweis:
Tragen ohne triftigen Zweck kann zu Konfiszierung oder Geldstrafen führen. Messer sollten diskret transportiert werden.
Allgemeiner Status:
Litauen hat eine liberale Regelung – die meisten Messer gelten nicht als Waffen.
Einschränkungen:
Springmesser mit Klingenlänge über 8,5 cm oder doppelschneidige Messer gelten als verbotene Waffen.
Alle anderen Messer dürfen besessen und getragen werden.
Hinweis:
Zwar besteht keine Einschränkung beim Besitz, doch Missbrauch (z. B. Bedrohung) ist strafbar. Öffentliches Tragen von großen Messern sollte vermieden werden.
Allgemeiner Status:
Das Gesetz vom 2. Februar 2022 regelt den Besitz und das Führen von Messern sehr genau. Luxemburg gilt als eines der restriktivsten Länder.
Einschränkungen:
Erlaubt sind nur Messer, die folgende Kriterien erfüllen:
Klappmesser, das mit zwei Händen geöffnet wird.
Klinge ≤ 9 cm.
Einseitig geschliffene Klinge, deren Breite mindestens 20 % der Klingenlänge beträgt.
Alles darüber hinaus erfordert Genehmigung oder ist verboten.
Hinweis:
Zuwiderhandlungen führen zu hohen Geldstrafen oder Haft. Die Einhaltung der technischen Kriterien ist zwingend erforderlich.
Allgemeiner Status:
Monaco wendet Regelungen ähnlich denen Frankreichs an. Besitz ist erlaubt, das öffentliche Führen jedoch streng kontrolliert.
Einschränkungen:
Messer, die als Waffen gelten (z. B. Kampfmesser, automatische Messer, große Klingen), dürfen nicht öffentlich getragen werden.
Hinweis:
In Monaco herrschen hohe Sicherheitsstandards. Messerbesitz ohne legitimen Zweck kann unmittelbar zur Polizeimaßnahme führen.
Allgemeiner Status:
Norwegen verbietet grundsätzlich das Tragen von Messern in der Öffentlichkeit ohne guten Grund.
Einschränkungen:
Messerbesitz ist zulässig.
Das Tragen in Fahrzeugen oder öffentlichen Bereichen ist verboten, es sei denn, es liegt ein berechtigter Grund vor.
Automatische, Butterfly- und Gravitymesser sind verboten.
Hinweis:
Verstöße können mit hohen Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu 6 Monaten geahndet werden. Selbstverteidigung gilt nicht als legitimer Grund.
Allgemeiner Status:
Die Niederlande regulieren Messer streng nach dem Waffen- und Munitionsgesetz (Wet Wapens en Munitie).
Einschränkungen:
Verboten im Besitz:
Stilettos, Springmesser, Butterflymesser, Gravitymesser, Wurfmesser, Push-Dagger, Zombie-Messer, getarnte Messer.
Viele Städte verfügen über „waffenfreie Zonen“, in denen jegliches Messer verboten ist.
Hinweis:
Auch legale Messer dürfen nicht sichtbar getragen werden. Verbotene Messer zu versenden ist strafbar.
Allgemeiner Status:
Polen hat eine der liberalsten Regelungen Europas. Messer gelten als Werkzeuge.
Einschränkungen:
Es bestehen keine gesetzlichen Einschränkungen beim Besitz oder Tragen.
Versteckte Waffen (z. B. Stockdegen) sind verboten.
Hinweis:
Missbrauch führt zu strafrechtlichen Konsequenzen. Bei Veranstaltungen oder Massenansammlungen kann temporär ein Verbot gelten.
Allgemeiner Status:
Portugal erlaubt den Besitz, schränkt jedoch das Tragen in der Öffentlichkeit ein.
Einschränkungen:
Messer dürfen nicht ohne nachvollziehbaren Grund getragen werden.
Große, automatische oder taktische Messer werden besonders kritisch betrachtet.
Hinweis:
Selbstverteidigung gilt nicht als rechtfertigender Grund. Ein klarer Nutzen (z. B. Angeln, Beruf) ist notwendig.
Allgemeiner Status:
Rumänisches Recht klassifiziert bestimmte Messer als gefährliche Waffen auf Grundlage ihrer Eigenschaften.
Einschränkungen:
In der Öffentlichkeit verboten:
Feststehende Messer.
Doppelschneidige Messer.
Klingen länger als 15 cm oder dicker als 4 mm.
Messer mit Handschutz.
Hinweis:
Verstöße werden mit 1 bis 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen geahndet. Beim Versand sollte auf die Einhaltung der Maße geachtet werden.
Allgemeiner Status:
Das Vereinigte Königreich verbietet das öffentliche Tragen von Messern ohne triftigen Grund streng.
Einschränkungen:
Ohne Genehmigung erlaubt:
Klappmesser mit nicht arretierbarer Klinge und Klingenlänge ≤ 3 Zoll (7,62 cm).
Verboten im Besitz:
Springmesser, Gravitymesser, Butterflymesser, Push-Dagger, Zombie-Messer, getarnte Waffen.
Hinweis:
Verstöße werden mit bis zu 4 Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Der Träger muss jederzeit einen legitimen Grund nachweisen können.
Allgemeiner Status:
Die Slowakei hat ähnlich wie Tschechien liberale Regeln für Messer.
Einschränkungen:
Keine formalen Beschränkungen für Besitz oder Tragen.
In bestimmten Einrichtungen (z. B. Gerichten, Flughäfen) können individuelle Vorschriften gelten.
Hinweis:
Missbrauch (z. B. Drohungen) wird strafrechtlich verfolgt.
Allgemeiner Status:
Slowenien hat keine spezifische Messerregelung.
Einschränkungen:
Keine Beschränkungen hinsichtlich Klingenlänge oder Typ.
Waffenrechtliche Bestimmungen greifen nur bei Missbrauch.
Hinweis:
Das Tragen von Kampfmessern in städtischen Gebieten sollte vermieden werden, um Polizeieinsätze zu vermeiden.
Allgemeiner Status:
Spanisches Recht verbietet das öffentliche Tragen von Messern ohne rechtfertigenden Zweck streng. Messer fallen unter die Kategorie armas blancas (Blankwaffen).
Einschränkungen:
Verboten für Besitz, Verkauf und Tragen:
Automatische Messer.
Dolche und Doppelschneidige Messer.
Versteckte Waffen (z. B. Stockdegen).
Klingenlängen:
Messer mit Klinge über 11 cm gelten als Waffen und dürfen nicht öffentlich getragen werden.
Hinweis:
Ohne triftigen Grund (z. B. Jagen, Angeln, Beruf) ist das öffentliche Tragen illegal und wird streng verfolgt.
Allgemeiner Status:
Das schwedische Gesetz verbietet das Führen von Messern und ähnlichen gefährlichen Gegenständen in der Öffentlichkeit ohne rechtfertigenden Grund.
Einschränkungen:
Nur berufsbedingte, sportliche oder praktische Zwecke rechtfertigen das Tragen.
Automatische Messer, Wurfsterne und ähnliche Waffen sind für Personen unter 21 Jahren verboten.
Hinweis:
Illegales Tragen kann zu Geldstrafen oder Freiheitsentzug führen. Selbstverteidigung ist kein gültiger Grund.
Allgemeiner Status:
Die Schweiz reguliert bestimmte Messerarten streng nach dem Waffengesetz.
Einschränkungen:
Ohne Bewilligung verboten:
Einhandmesser mit arretierbarer Klinge über 5 cm und Gesamtlänge über 12 cm.
Butterflymesser, Wurfmesser, Faustmesser.
Hinweis:
Das Führen verbotener Messer ohne Genehmigung ist strafbar. Auch bei erlaubten Messern ist ein legitimer Zweck nachzuweisen.