Allgemeiner Status:

Die Schweizer Gesetzgebung regelt bestimmte Arten von Messern streng im Rahmen des Waffengesetzes.

Beschränkungen:

Verboten ohne Genehmigung:

- Einhändig zu öffnende Messer mit feststellbaren Klingen >5 cm und einer Gesamtlänge >12 cm.

- Butterfly-Messer, Wurfmesser, Stoßdolche.

Warnung:

Das Mitführen von verbotenen Messern ohne Erlaubnis ist eine Straftat. Auch erlaubte Messer dürfen nicht ohne Not mitgeführt werden.

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