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Allgemeiner Status:
Die Schweizer Gesetzgebung regelt bestimmte Arten von Messern streng im Rahmen des Waffengesetzes.
Beschränkungen:
Verboten ohne Genehmigung:
- Einhändig zu öffnende Messer mit feststellbaren Klingen >5 cm und einer Gesamtlänge >12 cm.
- Butterfly-Messer, Wurfmesser, Stoßdolche.
Warnung:
Das Mitführen von verbotenen Messern ohne Erlaubnis ist eine Straftat. Auch erlaubte Messer dürfen nicht ohne Not mitgeführt werden.